Signaturtypen

Die eDocBox bietet Ihnen die drei etablierten Signaturtypen an. Unterschieden werden diese gemäß Ihrer "Stärke". Rechtssicherheit spielt für uns eine große Rolle daher können Sie sich hier über den für Sie passenden Signaturtypen informieren. Jeder Signaturtyp hat eigene Anforderungen zur Durchführung. Während Sie die einfache elektronische Signatur mit der Computermaus am Bildschirm durchführen erfolgt die fortgeschrittene elektronische Signatur auf einem touchfähigen Endgerät - zum Beispiel einem Smartphone.

Einfache elektronische Signatur

Die einfache elektronische Signatur kommt zum Einsatz, wenn die Unterschrift im Dokument an keine rechtsform gebunden ist. Die EES ist gleichzusetzen mit einer eingescannten Unterschrift oder einer E-Mail-Signatur.

Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die fortgeschrittene elektronische Signatur mit der eDocBox erfüllt die Rechtsform der eIDAS. Mit der fortgeschrittenen Signatur sind Sie in der Lage ca. 95% aller Verträge zu signieren, z.B. Miet-, Kauf- oder Versicherungsverträge.

Qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichzusetzen und bietet somit das höchste Maß an Sicherheit. Kreditverträge oder Testamente können qualifiziert elektronisch unterschrieben werden.


Welcher Signaturtyp ist der richtige für mich?

Die Wahl des Signaturtypen hängt direkt mit der rechtlichen Anforderung zusammen. Am häufigsten wird die fortgeschrittene elektronische Signatur zur Zeichnung von Verträgen verwendet da mit dieser eine hohe Rechtssicherheit einhergeht. Im Gegensatz zur qualifizierten Signatur erfordert die fortgeschrittene keine Identitätsprüfung und ist sofort einsatzbereit.

 

Die eDocBox bietet Ihnen im Rahmen der Standardlizenz die ersten beiden Signaturtypen - einfach & fortgeschritten elektronisch signieren - an. Im Rahmen der qualifizierten elektronischen Signatur wird eine Identitätsprüfung vorgenommen und die Identität der zu unterzeichnenden wird an das Signaturfeld gebunden. Daher muss dieser Signaturtyp zusätzlich lizensiert werden.

Digitale Signature - QES, FES, EES

Qualifizierte elektronische Signatur - QES

 

Die qualifizierte elektronische Unterschrift kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn eine gesetzliche Schriftformerfordernis zu erfüllen ist. Laut dem BGB § 126 ist die QES der händischen Unterschrift gleichzusetzen. Die Abwicklung von Bank- und Kreditverträgen zählen hier genauso zum Bestandteil derjenigen Verträge, die qualifiziert elektronisch unterschrieben werden sollten, wie die rechtsgültige Unterschrift auf Testamenten. Grundlage der QES ist eine vorangeganene elektronische Identitätsprüfung, sodass die Identität des Unterzeichners mit Abgabe der Unterschrift an das Signaturfeld gebunden wird - das höchste Maß an Sicherheit.

 

Mit der qualifizierten elektronischen Unterschrift der eDocBox haben Sie den Vorteil, dass die Legitimationsprüfung einmalig je Privatperson durchgeführt wird. Die Identität wird mit dem dazugehörigen Benutzerdaten wie E-Mailadresse, Mobilfunknummer und Passwort verknüpft.

Nach erfolgreicher Legitimation steht Ihnen die QES jederzeit und unmittelbar zur Verfügung indem Sie eine per SMS versandte TAN zur Bestätigung Ihrer Signatur und Identität eingeben.

Fortgeschrittene elektronische Signatur - FES

 

Bei 95% der Verträge reicht die fortgeschrittene elektronische Signatur am Smartphone, Tablet oder touchfähigen Laptop aus. Sie oder Ihr Vertragspartner unterschreiben elektronisch auf dem Gerät Ihrer Wahl und das mobil. Die eDocBox erfüllt die Anforderungen an die FES nach dem Signaturgesetz und der eIDAS Verodnung. Die Signatur ist somit an eine bestimmte Person gekoppelt und Manipulationen werden unmittelbar kenntlich gemacht.

 

Für eine hohe Beweissicherheit speichern wir neben der Schreib-Charakteristik auch die gesamte Biometrie der Unterschrift. Die Signatur wird zudem über einen privaten und einen öffentlichen Schlüssel codiert. Im Falle eines Rechtsstreits kann ein Schriftgutachter den eindeutigen Nachweis über die Urheberschaft der Unterschrift führen.

Einfache elektronische Signatur - EES

 

Die einfache elektronische Signatur unterliegt, im Gegensatz zu den vorherigen Signaturtypen, keiner strengen gesetzlichen Regelung und eignet sich vor allem für formfreie Vereinbarungen, zum Beispiel im internen Schriftverkehr. Zum Vergleich: als einfache elektronische Signatur zählt unter anderem die eingescannte Unterschrift. Eine Überprüfung der Integrität ist kaum möglich, weswegen die einfache elektronische Signatur zum schwächsten Signaturtypen zählt.

 

Mit der einfachen elektronischen Sigantur unterschreiben Sie vorwiegend Veträge mit einem geringen Haftungsrisiko. Über unsere Software eDocBox erfolgt die EES per Computermaus. Sie oder Ihr Vertragspartner leisten somit Ihre Unterschrift, indem Sie per Maus Ihre Signatur zeichnen.

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