edocbox SaaS
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Änderung
- Die nepatec GmbH, Seelhorststr. 44, 30175 Hannover nachfolgend "nepatec" genannt, stellt gewerblichen Nutzern und Angehörigen freier Berufe nachfolgend Kunde genannt einen Dienst zur Verfügung, auf dem die Nutzer papierlose Dokumentenprozesse abbilden können. Wenn für Prozesse verbindliche Unterschriften benötigt werden, können mit der eDocBox Willenserklärungen gemäß Signaturgesetz elektronisch handschriftliche Unterschriften auf mobilen Endgeräten abgegeben werden.
- Für die Nutzung der eDocBox ist eine Registrierung nötig und es fallen Nutzungsgebühren an. Für Zusatzdienste wie beispielsweise den SMS-Versand fallen zusätzliche Gebühren an. Diese Gebühren richten sich nach dem Markt und sind stetigen Änderungen unterlegen. Die aktuellen Preise können unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.edocbox.de/impressum/ Die Anzahl der gesendeten SMS wird ausgewertet und in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Verträge, in denen die SMS-Funktion nicht direkt mit Vertragsunterzeichnung bestellt, sondern im Nachgang aktiviert/ geordert wurde.
- Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen nepatec und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich.
- Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, nepatec hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
Bestellung und Zugang für den Dienst
- Voraussetzung für die Nutzung der eDocBox ist die Benutzerregistrierung. Die Registrierung erfolgt nach Eingang der Bestellung durch nepatec.
- nepatec stellt dem Kunden wesentlichen Vertragsbestandteile als Vertragsangebot unter www.nepatec.de/edocbox (online) oder auf Anforderung per Brief (Papierform) oder E-Mail (pdf etc.) als Bestellformular zur Verfügung.
- Der Kunde erklärt die Annahme dieses Angebotes zum Abschluss des Vertrages über den Vertragsgegenstand gemäß Ziffer 4 durch schriftliche Erklärung und Übermittlung der Erklärung an nepatec (Fax, Post). Mit Zugang der Erklärung bei nepatec (Zugang Bestellformular per Fax oder Post) ist der Vertrag wirksam zustande gekommen. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung.
- Nach der Registrierung erhält der Nutzer eine E-Mail mit seinem Benutzernamen und seinem initialen Passwort.
- Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. nepatec behält sich vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere
- wegen falscher Angaben bei der Anmeldung;
- Zweifeln an der rechtlichen Existenz des Nutzers;
- Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Leistungen im Rahmden der eDocBox, Vertragsschluss
Allgemeines
- nepatec stellt den Nutzern einen Dienst zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Nutzer individuelle Dokumentenprozesse Vorgangsbasiert erstellen können. PDF- Dokumente können mit einer elektronischen handschriftlichen Signatur versehen werden.
- nepatec bietet eine tägliche Verfügbarkeit des Dienstes regelmäßig an Werktagen von 8:00 - 18 Uhr. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von nepatec liegen (z.B. höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse) nicht zu erreichen sind.
Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich auf der Website angekündigt. nepatec wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. nepatec wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen (< 4 Std.). Außerhalb der genannten Zeiten läuft das Cluster-System unbetreut weiter (24*7). - nepatec darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zur Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
- Übergabe für die vertraglichen Leistungen von nepatec ist der Routerausgang des von nepatec genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht
Gegenstand dieses Vertrages. - Soweit der Kunde Daten – gleich in welcher Form – an nepatec übermittelt, stellt der Kunde von diesen Daten Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern her. nepatec wird seine Server regelmäßig sichern und mit zumutbarem technischen- und wirtschaftlichen Aufwand gegen Eingriffe Unbefugter schützen. Für die Einhaltung
handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich. - Soweit nicht ausdrücklich vorstehend erwähnt, schuldet nepatec keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist nepatec nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und / oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet.
Funktionen
- Die eDocBox ist eine Online-Dokumentenmappe für Dokumente, welche Geschäftsvorfälle abbildet. Die Dokumente werden in Vorgängen zusammengefasst und verwaltet. Ein Vorgang ist z.B. ein Geschäftsvorfall. Ein Vorgang kann ein oder mehrere Dokumente enthalten.
- Ein Vorgang kann mit mehreren Benutzern geteilt oder an einen Benutzer weitergeleitet werden. Wenn ein Vorgang geteilt wird, haben alle Benutzer gemeinsamen Zugriff auf den Vorgang inkl. der beinhalteten Dokumente.
- PDF Dokumente können editiert und gespeichert werden, sofern das PDF Dokument Formularfelder enthält.
- PDF-Dokumente, die keine Signaturfelder enthalten, können in der eDocBox nachträglich manuell mit Signaturfeldern ergänzt werden.
- Alle noch nicht unterschriebenen Signaturfelder in einem Dokument können mit einem Klick als Übersicht angezeigt und zum signieren ausgewählt werden.
- Bei einem mobilen Endgerät mit aktivem GPS-Sensor werden die GPS-Ortskoordinaten und die Uhrzeit automatisch in die digitale Signatur einbetten.
- Bei einem mobilen Endgerät kann ein mit der Kamera aufgenommenes Bild in die digitale Signatur eingebettet und dort angezeigt werden.
- Die mit eDocBox signierten Dokumente sind gegen Manipulation und Missbrauch geschützt und können z .B. mit den Acrobat Reader geprüft werden.
- eDocBox unterstützt den PDF Archiv Standard PDF/A-1 (ISO 19005-1:2005).
- PDF-Dokumente können aus anderen Apps über "Öffnen in" in der eDocBox ausgefüllt, unterschrieben und gespeichert werden.
- Die gesamte eDocBox ist ein geschützter Bereich, der nur nach Anmeldung zur Verfügung steht. Somit sind alle Daten vor unberechtigtem Zugriff geschützt.
Leistungsänderungen
- nepatec hält die angebotene Leistung ständig auf dem aktuellsten Stand.
- nepatec kann die Leistung jederzeit in einer für den Kunden zumutbaren Weise ändern. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z. B. durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer, und die Leistungsmerkmale, wie in der Leistungszusammenfassung und der Benutzerdokumentation beschrieben, weiterhin im Wesentlichen erfüllt sind. nepatec wird den Kunden über die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail hinweisen.
Nutzungsrechte, Entgelte, Sperrung
- Die Preise für die von nepatec angebotenen kostenpflichtigen Leistungen ergeben sich aus der aktuellen Preisübersicht von nepatec.
- nepatec behält sich angemessene Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Produktions-/ Vertriebskosten oder Leistungserweiterungen vor. Preisanpassungen werden mitgeteilt. Sie wirken sich nicht auf den laufenden Vertragszeitraum aus, berechtigten jedoch zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages, wenn eine ordentliche Kündigung zum aktuellen Laufzeitende nicht mehr erfolgen könnte
- Gerät der Nutzer mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, ist nepatec nach Androhung in Textform und Fristsetzung von 14 Tagen berechtigt, den Account bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Rechnungen des Nutzers zu sperren.
- Einwendungen gegen die Höhe abgebuchter oder in Rechnung gestellter Kosten muss der Nutzer spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abbuchung der beanstandeten Kosten bzw. nach Erhalt der beanstandeten Rechnung schriftlich oder in Textform gegenüber nepatec erheben und begründen. Erhebt der Nutzer innerhalb dieser 14-Tages-Frist keine begründeten Einwendungen, so gelten die abgebuchten bzw. in Rechnung gestellten Kosten als genehmigt.
- nepatec räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Vertragssoftware auf dem System im Rechenzentrum von nepatec zu nutzen. Eine Überlassung der Vertragssoftware an den Kunden erfolgt nicht. Soweit nepatec während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Vertragssoftware bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. nepatec ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde. Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Vertragssoftware oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.
- Für jeden einzelnen Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Vertragssoftware durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von zwei Jahren für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Alle weitergehenden Rechte von nepatec bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.
- Im Falle einer unberechtigten Nutzung bzw. Nutzungsüberlassung hat der Kunde nepatec auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Name und Anschrift mitzuteilen.
- Wird die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware ohne Verschulden von nepatec durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist nepatec berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. nepatec wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer ist verpflichtet, die von nepatec angebotenen Funktionen nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.
- Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten und insbesondere sein Passwort ordnungsgemäß aufzubewahren, geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
- Der Nutzer verpflichtet sich im Falle einer Registrierung, alle Änderungen der bei der Registrierung angegebenen Daten nepatec unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Auch im Übrigen wird der Kunde sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten
- Der Kunde wird die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von nepatec betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von nepatec unbefugt einzudringen.
- Bei der Nutzung der Vertragssoftware sowie der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. nepatec überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit noch auf Viren technische Verarbeitbarkeit hin.
- Der Kunde wird die an nepatec übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.
- Der Kunde wird vor Versendung der Daten und Informationen dieser auf Viren prüfen und dem Stand der T echnik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
- Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist nepatec berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte bestehen. nepatec wird den Kunden in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist nepatec unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die nepatec durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann nepatec dem Kunden zu den jeweils bei nepatec gültigen Tagessätzen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er nepatec den daraus entstehenden Schaden ersetzen und nepatec insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
- Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn nepatec ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
- Bei einem schwerwiegenden oder anderem Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist nepatec berechtigt, nach ihrer Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die nepatec durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann nepatec dem Kunden zu den jeweils bei nepatec gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er nepatec gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
- Beim Einsatz der handschriftlichen elektronischen Signatur, die im Rahmen der Nutzung der eDocBox auf mobilen Endgeräten wie iPads und Smartphones zur Verfügung steht, hat der Kunde die Bestimmungen des Signaturgesetzes SigG zu beachten. Für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt der Gesetzgeber die Schriftform vor. Bei der eingesetzten elektronischen Signatur handelt es sich um eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und diese ist somit nicht ausreichend um allen Anforderungen des SigG zu entsprechen.
- Für bestimmte Berufsgruppen gilt nach §203 StGB die Verschwiegenheitspflicht. Der Kunde ist sich der Verantwortung bewußt und wird nur solche Dokumente in der eDocBox verwenden die keine sensiblen personenbezogenen Daten enthält oder aber das ausdrückliche Einverständnis des Betroffenen vorliegt.
- Der Kunde wird darüber hinaus die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, beachten und wird hierzu auch die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 32 DSGVO treffen.
- nepatec übernimmt keine Garantie für die Zustellung von Dokumenten bei der Nutzung der Senden Funktionalität innerhalb der eDocBox für zeitkritische Vorgänge (z.B. fristgerechte Übermittlung von Antragsdaten). Der Kunde hat sich anhand der Übermittlungsprotokolle zu versichern, das seine gesendeten Dokumente den Empfänger erreicht haben. Da es sich beim Senden um eine asynchrone Funktionalität handelt, muß der Kunde wiederholt die Übermittlungsprotokolle prüfen. Hat er nach einer angemessenen Zeit gar kein oder kein erfolgreiches Protokoll erhalten, so muß er sowohl nepatec als auch den Empfänger über die nicht erfolgte Übermittlung informieren. Tut er dies nicht, trägt er das daraus resultierende Folgerisiko.
Vertragsdauer, Kündigung
- Dieser Vertrag wird für die Dauer von 12 (zwölf) bzw. 24 (vierundzwanzig) Monaten geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages bzw. durch die Nutzung des kostenpflichtigen Angebots.
- Wurde ein individueller Vertrag abgeschlossen, gilt abweichend zu 1. die in dem individuellen Vertrag fixierte Vertragslaufzeit.
- Der Vertrag verlängert sich um die ursprüngliche Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 8.1, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der Parteien ordentlich gekündigt wird.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere, wenn:
- ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt und den Verstoß auch nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder
- einem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist, oder
- über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht.
- Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen, um wirksam zu sein.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle seine Dokumente bis zum Vertragsende Extern zu sichern. Zum Zeitpunkt des Vertragsendes werden alle Kundendaten unwiderruflich gelöscht.
Demo Konten
- Demo Konten können von nepatec potentiellen Kunden zum T esten bereitgestellt werden. Demo Konten dürfen nicht für den produktiven Einsatz verwendet werden.
- Der Nutzer eines Demokontos hat keinen Anspruch auf die in diesen AGBs angegebenen Leistungen. nepatec kann jederzeit ein Demo Konto ohne Nennung von Gründen sperren.
- Wenn nichts Anderes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, wandelt sich ein Demo Zugang nach einer Nutzung von längstens 3 Monaten in einen kostenpflichten Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Vor Ablauf des kostenfreien Nutzungszeitraums wird der Nutzer auf die anstehende Wandlung per E-Mail hingewiesen. Dem Kunden stehen daraufhin alle in diesen AGBs beschriebenen Leistungen zu.
Haftung/ Gewährleistung
- nepatec trifft alle zumutbaren technischen und personellen Vorkehrungen, die Überlastung oder Ausfall der Server oder des Systems weitestgehend ausschließen, eine 100%ige Erreichbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden. Im Fall einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Webseite www.nepatec.de/edocbox und/oder des Dienstes bemüht sich nepatec um unverzügliche Problembeseitigung. Gewährleistungs- und/ oder Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Ausfälle sind ausgeschlossen.
- Der Kunde wird nepatec unverzüglich von aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per Email unterrichten.
- Der Kunde wird nepatec bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und ihm insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die nepatec zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt
- Die Nacherfüllungsfrist für nepatec im Falle von sonstigen Gewährleistungsansprüchen beträgt 1 Woche nach Mängelanzeige durch den Kunden gegenüber nepatec. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen Kunde die weiteren gesetzlichen Ansprüche/Rechte zu. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche (entgangener Gewinn, Verzugsschaden u. a.) sind ausgeschlossen.
- nepatec haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unbeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Haftung ist der Höhe nach jedenfalls auf € 5.000,- je Schadensfall begrenzt. Weitergehende Rechte und Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für den Ersatz mittelbarer Schäden (entgangener Gewinn; Folgeschäden etc.). Ansprüche wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von nepatec.
Höhere Gewalt
- nepatec ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik und Naturkatastrophen) befreit. Als höhere Gewalt gelten auch alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Diensteanbieter. Für den Fall, dass nepatec trotz aller zumutbaren Anstrengungen die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist nepatec für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.
Datenschutz
- Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
- Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch nepatec personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes nepatec von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
- Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt (Art 28 DSGVO). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) allein berechtigt. nepatec nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde.
- Hingegen ist nepatec im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden berechtigt.
Änderung der AGB
- Diese Nutzungsbedingungen können von nepatec ergänzt, abgeändert oder für ungültig erklärt werden. nepatec behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform per Email mitgeteilt. Wenn der Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Email den geänderten Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat, gelten diese als angenommen. nepatec wird den Nutzer bei der Benachrichtigung, die die geänderten Nutzungsbedingungen enthält, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs besonders hinweisen. nepatec behält sich vor, bei Widerspruch des Kunden das Vertragsverhältnis unter Wahrung seiner berechtigten Interessen zu kündigen oder unter Geltung der ursprünglichen AGB fortzuführen. Ein Anspruch des Kunden gegenüber nepatec hinsichtlich eines bestimmten Vorgehens in diesem Fall besteht nicht.
Schlussbestimmungen
- eDocBox ermöglicht die Hinterlegung eines kundeneigenen Zertifikates für die Verschlüsselung der biometrischen Daten einer FES. Hinterlegt der Kunde kein eigenes Zertifikat, so wird das aktuell von nepatec hinterlegte Zertifikat genutzt. Seit Januar 2020 ist das von dem Notar Dr. Krafczyk & Partner Rechtsanwälte, Nienburger Str. 16, 30167 Hannover erstellte Zertifikate im Einsatz. Der für die Entschlüsselung der biometrischen Daten notwendige Private-Key ist bei dem Notar hinterlegt. Im Streitfall kann der Kunde bei nepatec eine Untervollmacht einholen, welche es ihm ermöglicht den Notar zu konsultieren, um die biometrischen Daten der geleisteten Unterschriften aus dem Dokument zu entschlüsseln, um diese einem gerichtlich bestellten Schriftgutachter zur Verfügung stellen zu können. Alle gemäß der Notar-Gebührenordnung entstehenden Kosten, sowie alle weiteren Kosten, wie z.B. von einem Schriftsachverständigen, werden vollständig durch den Kunden getragen.
- Die Parteien verpflichten sich auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über Bestimmungen des Vertrages, seine Durchführung und mit dem Vertrag verbundene Sachverhalte Stillschweigen zu bewahren.
- Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
- Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von nepatec als Gerichtsstand vereinbart.
- Leistungen, die nepatec aus Kulanz im Einzelfall erbringt, begründen keinen Rechtsanspruch auf weitere solche Leistungen.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder nepatec diese anerkannt hat.
- Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrags sowie der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Anstelle der unwirksamen Klauseln ist eine Klausel zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Klauseln am nächsten kommt.
- Dieser Vertragstext wird von nepatec bei Vertragsschluss gespeichert und ist für den Nutzer auch nach Vertragsschluss im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit der Website jederzeit abrufbar unter exchange.nepatec.de/io/s/TMww5kaNeZjYB9n